Bezirksregierung Münster

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auf der Internetseite zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Teileinzugsgebiet Emscher

Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas gehören.

Das Bearbeitungsgebiet Niederrhein gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Emscher mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist in diesem Gebiet die Bezirksregierung Münster, Geschäftsstelle EU-WRRL. Unterstützt wird sie hierbei durch die Bezirksregierung Düsseldorf und die Bezirksregierung Arnsberg.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über die bislang erfolgten Bearbeitungsschritte, die aktuell anstehenden Arbeiten sowie organisatorische Fragen informieren. Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten ist nach der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne nun die Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen durch regionale Kooperationen.


Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind für Behörden verbindlich

Der derzeitig gültige Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm sowie die Gewässer - Steckbriefe der Planungseinheiten waren nach der Offenlegung und einer Überarbeitungsphase Gegenstand einer Beratung im Umweltausschuss des Nordrhein-Westfälischen Landes-Parla- mentes. Dort wurde am 24.02.2010 gemäß § 2d Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) das Einvernehmen des Ausschusses erteilt. Gemäß § 2f  LWG sind die Dokumente somit für alle behördlichen Entscheidungen verbindlich geworden.

Die bereitgestellten Unterlagen sind unter dem folgenden Link zu finden:

Alle verbindlichen Dokumente NRW


Einstieg über den Erläuterungsbericht zum Emscher - Gebiet

Einen guten Einstieg in die Thematik bietet der Erläuterungsbericht aus dem Emscher - Gebiet. Die bebilderte Broschüre beschreibt allgemeinverständlich  die regionale Situation der Oberflächen - Gewässer und des Grundwassers sowie die Konsequenzen, die sich aus den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU - WRRL) ergeben.